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Lärm schädigt das Hörvermögen. Daher ist das Tragen von Gehörschutz in Lärmbereichen vorgeschrieben (UVV Lärm). Als Lärmbreich werden Räume, Gebäudeteile oder sonstige Orte bezeichent in den ein Schallpegel von 85 dB(A) überschritten wird. Zum Schutz des Gehöres können Kapselgehörschützer, Gehörschutzstöpsel oder speziell angepaßter Gehörschutz verwendet werden. Als Maß für die Dämmwirkung wird der SNR-Wert verwendet. Er beschreibt um wieviel dB der Gehörschutz durchschnittlich dämmt. Ist die Frequenzverteilung bekannt, können mit den zusätzlich angegeben H, M und L-Werten auf die Lärmsitutation abgestimmter Gehörschutz ausgewählt werden (DIN EN 458). Weiterhin ist zu beachten, dass durch zu große Dämmwerte die Verständigung mit der Umgebung eingeschränkt werden kann. |
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